Anmeldung / Einladung

>>> Welche GLT-Betreiberin / welcher GLT-Betreiber übernimmt die Ausrichtung der GLT-Anwendertagung 2013? <<<

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Dezernat für Gebäude-, Sicherheits- und Umweltmanagement der Bergischen Universität Wuppertal lädt Sie herzlich zur 26. GLT- Anwendertagung 2012 ein, die vom 26. bis 28. September stattfindet. Veranstaltungsort dieses Jahr ist die Bergische Universität Wuppertal, Campus Grifflenberg, Hörsaalzentrum | Gebäude K, Gaußstraße 20, D-42119 Wuppertal.

EINLADUNG

ANMELDUNG

Unter Verwendung eines ausfüllbaren pdf-Formulars (Absendung via FAX) können Sie sich hier anmelden.

ONLINE können Sie sich hier anmelden.

Informationen zu Teilnehmergebühren, Fristen und Ansprechpartnern finden Sie in den ALLGEMEINEN ANMELDEBEDINGUNGEN.

Die Anwendertagung lebt vom Wissen und Engagement eines jeden Teilnehmers. Daher bitten wir Sie, sich neben Ihrer Teilnahme auch aktiv in die Programmgestaltung einzubringen. Rahmenthemen für GA-/GLT-Betreiber sind „Erfahrungsberichte aus der Praxis für die Praxis“ und für GA-/GLT- Firmen, Ing.-Büros und sonstige Teilnehmer „Neu- und Weiterentwicklungen in der Gebäudeleittechnik und im Gebäudemanagement“.

Schlagen Sie uns Ihr Vortragsthema vor oder informieren Sie uns über Referenten, die Sie gerne hören möchten. Entweder nutzen Sie das dazu vorgesehene Feld im Anmeldeformular oder Sie wenden sich direkt an Herrn Rolf Deuss Tel.: 0202/439-2845, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Wir freuen uns sehr darauf, mit Ihnen aktuelle Themen rund um die Gebäudeleittechnik und das Gebäudemanagement zu diskutieren und danken Ihnen schon heute für Ihre Anregungen und Vorschläge.

Herzliche Grüße

Rolf Deuss
Technischer Leiter der
Bergischen Universität Wuppertal


Hinweis zur Anmeldung:

Für alle Firmen, Hersteller, Systemhäuser und Ing.-Büros gelten Beschränkungen auf maximal 2-3 Personen:

1) Eine Führungskraft.

2) Ein Referent, wenn dies NICHT die vorerwähnte Führungskraft ist.

3) Ein örtlicher, für den Veranstalter zuständiger Vertreter, wenn dies NICHT die Führungskraft und/oder der Referent ist.

 

 


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